Private und öffentliche Abwasseranlagen: Eine untrennbare Funktionseinheit

Die Abwasserentsorgung der Städte und Gemeinden kann nur als technische Einheit verstanden und betrieben werden. Diese technische Einheit der Abwasseranlagen beginnt im Gebäude auf dem Grundstück und endet am Auslauf der öffentlichen Kläranlage. Auf rund 40'000 Kilometer öffentlicher Abwasserkanäle in der Schweiz kommen geschätzt rund 100'000 Kilometer privater Abwasserleitungen. Funktionsmängel im privaten Teil, also auf dem Grundstück, haben häufig massive negative Wirkung auf das Funktionieren der öffentlichen Entwässerungsanlagen oder führen im schlimmsten Fall gar zu Verunreinigungen beim Trinkwasser.

Umgekehrt verpuffen die Millioneninvestitionen der Kommunen in die Sanierung ihrer Kanalnetze zu einem grossen Teil wirkungslos, so lange der private Teil des Abwassersystems weiterhin undicht ist. Einige Probleme verlagern sich dann einfach von den öffentlichen in die privaten Abwasserleitungen, statt gelöst zu werden. Deshalb verlangen immer mehr Gemeinden aus gutem Grund und im Interesse aller Abwasser-Gebührenzahler, dass Liegenschaftsentwässerungsanlagen inspiziert und gegebenenfalls saniert werden, damit sie ebenso nach den Regeln der Technik funktionieren wie die öffentlichen Anlagen.


Die Siedlungsentwässerung besteht
aus der Liegenschaftsentwässerung...
 
 
...den nicht begehbaren öffentlichen Hauptkanälen
(hier ein schadhaftes Exemplar)...
     

...und den begehbaren öffentlichen
Abwasser-Sammelbauwerken.

   

 

 

Begriffsdefinition

Unter Liegenschaftsentwässerung versteht man in der Schweiz gemäss SN 592 000 sowohl Gebäude- als auch Grundstückentwässerung. Die Grundstücksentwässerung übernimmt das Schmutz- und Regenwasser aus der Gebäudeentwässerung, also aus Bodeneinläufen bzw. Fallleitungen im und am Gebäude.

Weniger differenziert ist der Begriff Hausanschluss. Untenstehende Darstellung zeigt diese Aufteilung und den Geltungsbereich der verschiedenen Schweizer Normen.


Liegenschaftsleitungen sind in der Regel in Nennweiten von 100 bis 150 mm (DN 100 - DN 150) ausgelegt und bestehen zumeist aus Beton- oder Kunststoff-Rohren.

Die Kontrollschächte auf dem Grundstück ermöglichen den Zugang zu den Leitungen zu Wartungszwecken. Das gleiche gilt für die Revisionsöffnungen innerhalb des Gebäudes. Das Vorhandensein von Kontrollschächten auf dem Grundstück ist anerkannte Regel der Technik und kann daher durch die Gemeinde in ihrer Siedlungsentwässerungverordnung (ehemals Abwasserreglement) gefordert werden!

Zur Liegenschaftsentwässerung gehören ausserdem alle weiteren Abwasserbauwerke wie Sammelschächte, Hebeeinrichtungen, Versickerungsleitungen, Kleinkläranlagen etc.

 

Art der Siedlungsentwässerung

Die Siedlungsentwässerung erfolgt im Trenn- oder Mischsystem. Oftmals werden beide Systeme nebeneinander im gleichen Einzugsgebiet angewendet oder es werden modifizierte Systeme eingesetzt. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) einer Gemeinde gibt darüber Auskunft.

 

Trennsystem

Im Trennsystem (getrennte Ableitung) werden Schmutz- und Regenabwasser in zwei voneinander unabhängigen Kanalnetzen abgeleitet. Den Schmutzwasserkanälen ist das häusliche und industrielle Abwasser sowie dasjenige Regenwasser zuzuführen, welches in der Abwasserreinigungsanlage behandelt werden muss. Die Regenwasserkanäle nehmen das Regenwasser von Dächern, Plätzen und Strassen auf, welches nach einer allfälligen Regenwasserbehandlung in der Regel einem Vorfluter zugeleitet wird.

Mischsystem

Im Mischsystem (gemeinsame Ableitung) werden Schmutz- und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanalnetz der Abwasserreinigungsanlage zugeleitet. Um die Abmessungen der Kanalisation in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen zu halten und zur Entlastung der Abwasserreinigungsanlage sind im Mischsystem an geeigneten Stellen Regenentlastungen eingebaut.

 

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